Digitale Barrierefreiheit:
So setzen Apotheken das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtig um
Oppershausen, 12. Dezember 2025
Lesedauer: 3 Minuten
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten und damit wird digitale Barrierefreiheit für viele Online-Angebote verpflichtend. Auch Apotheken müssen sicherstellen, dass Barrierefreiheit auf Ihren Websites gegeben ist, damit alle digitalen Dienste für jeden Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten . Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser erklärt im Webinar, welche rechtlichen Vorgaben das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit sich bringt und welche Risiken bei Nichtbeachtung drohen. Zusammen mit Daniel Kiesow, Geschäftsführer der MAK Marketing für aktive Kollegen GmbH , zeigen sie klare Handlungsschritte auf und geben Expertenwissen aus erster Hand zum Beispiel, wie Apotheken ihre Website technisch, gestalterisch barrierefrei, praxisnah, effizient und gesetzeskonform umsetzen können.
Erfahren Sie im Beitrag, wie Sie Ihre Apotheke digital barrierefrei machen und sich damit gezielt auf 2026 vorbereiten.
Antworten auf die häufigsten Fragen
1. Warum digitale Barrierefreiheit jetzt Pflicht wird
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur digitalen Zugänglichkeit um. Es verpflichtet Dienstleister und darunter auch Apotheken mit Online Angeboten wie Vorbestellformularen, Botendienst-Seiten oder Bestellsystemen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites. Ziel ist, dass alle Nutzer Inhalte wahrnehmen, bedienen und verstehen können, auch mit Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Tastatursteuerung.
“Wer die behördlichen Vorgaben nicht erfüllt, riskiert im schlimmsten Fall Bußgelder“, sagt der Rechtsanwalt Dr. Kieser. Doch digitale Barrierefreiheit ist weit mehr als eine Pflicht: Sie steht für Inklusion, Servicequalität und Zukunftssicherheit und macht Ihre Apotheke online für alle zugänglich.
2. Die vier Säulen der digitalen Barrierefreiheit
Die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA) beschreiben, wie eine barrierefreie digitale Website aufgebaut sein muss. S ie basieren auf vier zentralen Richtlinien:
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Wahrnehmbar (Perceivable) Digitale Inhalte müssen von allen Nutzern (z.B. sehbehinderte Menschen) erkennbar sein, z.B. durch ausreichende Farbkontraste, Alt-Tags für Bilder und gut lesbare Schriftgrößen.
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Bedienbar (Operable) Alle Funktionen sollten ohne Maus nutzbar sein. Eine saubere
Tab-Navigation und sichtbare Fokus Markierungen sind essentiell.
- Verständlich (Understandable) Texte und Formulare sollten klar, logisch und in einfacher Sprache aufgebaut sein.
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Robust (Robust) Digitale Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien z. B. Screenreadern kompatibel sein. Das erfordert
valide HTML-Strukturen und ARIA-Rollen (beschreiben die Funktion eines Elements für Screenreader,)
damit Inhalte und Elemente für Mensch und Maschine eindeutig erkennbar sind.
Quelle: WCAG / barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
3. Barrierefreiheit für Websites ist Pflicht: Warum ein Lighthouse-Score nicht reicht
Viele Apotheken prüfen ihre Websites mit Tools wie Google Lighthouse. Ein 100 %-Score in diesem Test klingt zwar gut, reicht aber nicht aus, denn Lighthouse bewertet nur automatisierbare Kriterien. Eine vollständige digitale Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA erfordert zusätzlich manuelle Tests, zum Beispiel zur Tastaturbedienbarkeit, Kontrastprüfung oder semantischen Struktur.
Die häufigsten Fehler auf Apotheken Websites sind vor allem Kontrastprobleme und fehlende Alt-Texte. “ Bei einem unserer Kunden waren Buttons und Fließtexte zu hell und die Navigation schlecht lesbar. Teilweise verschwanden Texte in Bannern im Hintergrund. Nach Anpassung der Farbflächen, Vergrößerung der Schrift und stärkeren Kontrasten wurde die Website deutlich besser wahrgenommen ”, erzählt Daniel Kiesow von seiner Erfahrung. Er empfiehlt deshalb eine Kombination aus automatisierten und manuellen Prüfungen. “ Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Nutzer ihre Website problemlos per Maus, Tastatur oder Screenreader bedienen können ”, sagt Daniel Kiesow.
Vier Tipps für barrierefreie Social Media Beiträge
Auch in sozialen Medien gilt: Digitale Barrierefreiheit endet nicht auf der Website. Das bedeutet: Jeder Beitrag, jedes Bild, jedes Video und jeder Text auf Facebook, Instagram, LinkedIn ,TikTok & Co sollte so gestaltet sein, dass alle Menschen sie wahrnehmen und verstehen können:
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Alt-Texte für Bilder hinterlegen damit Screenreader den Inhalt erfassen können.
- Untertitel für Videos einfügen, damit gehörlose oder sehbehinderte Menschen den Inhalt verstehen.
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Emojis und Hashtags sparsam und strukturiert einsetzen, damit Screenreader sie korrekt vorlesen können (z.B. #SoSchreibenSieBarrierefrei).
- Klare und einfache Sprache nutzen, besonders bei erklärungsbedürftigen Themen wie Gesundheit oder Medikamente.
Wie barrierefrei ist Ihr Online-Auftritt?
Ein regelmäßiger Barrierefreiheit Check ist entscheidend, um gesetzeskonform zu bleiben.
Wir empfehlen Ihnen daher das folgende Vorgehen:
1. Analyse:
Nutzen Sie Tools wie Lighthouse oder
BFSG-Prüfwerkzeuge und ergänzen Sie manuelle Tests wie Tastatur-Test für einen vollständigen Barrierefreiheit Check.
2. Fehlerbehebung:
Beheben Sie gefundene Barrieren wie schwache Kontraste, unklare Beschriftungen oder unzugängliche Formulare.
3. Test & Dokumentation:
Erfassen Sie Ihre Ergebnisse und speichern Sie den Nachweis ab.
Im Prüfungsfall haben Sie alle Anpassungen dokumentiert.
Tipp:
Prüfen Sie, wie barrierefrei Ihre Website ist. Unsere Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Anforderungen zu erfüllen und Ihre Webseite für alle Nutzer zugänglich zu machen. Finden Sie heraus, welche technischen, gestalterischen und rechtlichen Aspekte Sie beachten müssen, um Ihre Online-Präsenz barrierefrei zu gestalten und laden Sie sich dafür unsere
Checkliste zur Barrierefreiheit
herunter.
4. Warum digitale Barrierefreiheit auch wirtschaftlich sinnvoll ist
Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzbarkeit, sondern auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO). Google bevorzugt strukturierte, zugängliche Inhalte und Nutzer bleiben länger auf Seiten, die sie gut verstehen und bedienen können. Damit wird digitale Barrierefreiheit zum Qualitäts- und Erfolgsfaktor, denn
sie führt zu mehr Sichtbarkeit in den Suchmaschinen, höhere Kundenzufriedenheit und eine stärkere Bindung an Ihre Apotheke.
5. Gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit
Ein oft übersehener aber wichtiger Punkt ist die Wichtigkeit des Hinweises zur Barrierefreiheit. Dies sollte wie das Impressum auch auf Ihrer Website aufgelistet werden. In der Regel finden Sie das Impressum und den Hinweis zur Barrierefreiheit im Footer ganz am Ende einer Website aufgelistet. Damit zeigen Sie, dass Sie sich aktiv um Zugänglichkeit bemühen und bieten Betroffenen eine einfache Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen.
6. Fazit: Jetzt handeln und Website fit für 2026 machen
Digitale Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil moderner Onlinekommunikation. Sie steht für Inklusion, Transparenz und Vertrauen. Das sind Werte, die gerade im Apothekenwesen entscheidend sind. Prüfen Sie deshalb Ihre Website frühzeitig, um rechtssicher und kundenfreundlich aufgestellt zu sein. Vereinbaren Sie einen 30-minütigen Analyse Termin mit einem Onlinemarketing Experten.
Quelle: Präsentation „Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Apotheken“ (Dr. Timo Kieser & Daniel Kiesow, MAK Marketing für aktive Kollegen GmbH)